Gebühren

Die Rechtsanwaltsgebühren richten sich grundsätzlich sowohl für die außergerichtliche Tätigkeit als auch für die gerichtliche Tätigkeit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Dabei sind bei zivilrechtlichen Streitigkeiten die jeweiligen Gegenstandswerte, die auch geschätzt werden können, maßgebend, worauf jeder Rechtsanwalt hinzuweisen hat. Das Gerichtskostengesetz gibt für bestimmte Bereiche die Bewertung der Gegenstandswerte vor.

Bei der außergerichtlichen Beratung, eine beratende Tätigkeit, die nicht mit einer weiterführenden Tätigkeit in Zusammenhang steht, hat jeder Rechtsanwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinzuwirken. Insoweit kann eine Zeitgebühr oder eine Pauschalgebühr oder eine Beratungsgebühr nach dem Gegenstandswert vereinbart werden. Dies sollte aber einem persönlichen Gespräch vorbehalten bleiben.

Bei Vertragsgestaltungen‚ Erbauseinandersetzungen etc. erfolgt die Abrechnung nach dem zu vereinbarenden Gegenstandswert.

Selbstverständlich können Sie auf Anfrage im Vorfeld eine Aufstellung der voraussichtlich anfallenden Kosten bzw. des eventuell entstehenden Prozessrisikos bekommen.

 

 

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Rechtsanwaltskanzlei Werner Lieb